Sie wissen bereits, dass ein Elternteil psychisch belastet ist?
Wenn Sie bereits mit Bestimmtheit wissen, dass ein Kind in einer Familie mit einem psychisch belasteten Elternteil lebt, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, diesem Kind zu helfen.
- Signalisieren Sie dem Kind, dass Sie da sind und ihm zuhören, wenn es über die Situation daheim sprechen will.
- Geben Sie dem Kind zu erkennen, dass Sie wahrnehmen, wie es ihm geht, indem sie es auf beobachtete Verhaltensweisen und Gefühle ansprechen (Bist du traurig? Ich sehe, du bist wütend…)
- Ermuntern Sie das Kind dazu, seine Gefühle zu zeigen und sagen Sie ihm, dass es okay ist, wütend, traurig etc. zu sein in seiner Situation.
- Sprechen Sie dem Kind Anerkennung aus.
- Wenn das Kind Ihnen Fragen zur Krankheit seiner Mutter oder seines Vaters stellt, beantworten Sie ihm diese so gut Sie können – es gibt verschiedene altersgerechte Möglichkeiten, einem Kind psychische Erkrankungen zu erklären, so können zum Beispiel Bücher hilfreich sein.
Für ältere Kinder und Jugendliche sind unsere edukativen Kurzfilme eine gute Erklärungshilfe.
- Verbringen Sie Zeit mit dem Kind, bieten Sie ihm – unter Einverständnis der Eltern – an, zu Ihnen zu kommen, wenn es daheim schwierig ist.
- Sorgen Sie für Ablenkung und Aktivitäten, an denen sich das Kind freuen kann und einfach nur Kind sein darf.
Kindern mit einem psychisch belasteten Elternteil fehlt es häufig an Stabilität, Kontinuität und Verlässlichkeit. Für diese Kinder ist es eine grosse Hilfe, wenn sie wissen, dass sie in ihrem Umfeld auf eine erwachsene Person zählen können. Dies vermag das Vakuum an Kontinuität und Verlässlichkeit, das sie erleben, häufig zu füllen. Die Resilienzforschung zeigt, dass eine einzige verlässliche Person im Umfeld eines Kindes ausreichen kann, damit es während der Kindheit und darüber hinaus mit widrigen Umständen gut umgehen und diese meistern kann.
Helfen können Sie dem Kind selbstverständlich auch, wenn Sie seinen Eltern helfen. Sollten Sie das Gefühl haben, das Kindswohl sei gefährdet, empfehlen wir Ihnen unbedingt, die regional zuständige Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu kontaktieren.