Sie haben bloss Vermutungen, dass ein Elternteil psychisch belastet ist?
Sie vermuten, dass ein Kind eine psychisch kranke Mutter oder einen psychisch kranken Vater hat und wissen nicht, wie Sie sich verhalten sollen?
In dieser Situation ist es natürlich etwas schwieriger, dem Kind zu helfen. Da viele Familien eine psychische Erkrankung verheimlichen, kommt es sehr häufig vor, dass Menschen im Umfeld dieser Familien, eine solche Erkrankung vermuten, sich aber nicht trauen, die Familie direkt darauf anzusprechen. Es ist verständlich, dass Sie unsicher sind und sich fragen, ob sie den Kindern tatsächlich eine Hilfe sind, wenn sie deren Eltern auf mögliche psychische Probleme ansprechen.
Nun, was können Sie tun?
- Bei gutem Kontakt zu den Eltern des Kindes, sprechen Sie diese vorsichtig auf Ihre Beobachtungen an. Schildern Sie, was Ihnen aufgefallen ist und signalisieren Sie Ihre Bereitschaft für Hilfestellungen. Wenn Sie Zurückweisung erfahren, suchen Sie trotzdem immer wieder den Kontakt.
- Sollten Sie keinen Kontakt zu den Eltern aufnehmen können, sprechen Sie Menschen im Umfeld der Familie – beispielsweise den Hauswart oder Nachbarn – darauf an, ob diese wissen, wie es der Familie geht.
- Bei gutem Kontakt zum Kind, sprechen Sie dieses auf Ihre Beobachtungen an. Ermuntern Sie es, darüber zu sprechen, wie es ihm geht („Ich habe den Eindruck, du bist oft traurig – stimmt das?“).
- Als vertraute Bezugsperson der Familie und des Kindes, bieten Sie an, dass sich das Kind jederzeit an Sie wenden, Sie auch aufsuchen darf. Ermöglichen Sie dem Kind Erlebnisse, bei denen das Kind einfach Kind sein kann und Schutz und Sicherheit erfährt.
Wenn Sie merken, dass in einer Familie etwas nicht stimmt und Sie über Gespräche nicht weiterkommen, suchen Sie eine Fachstelle auf. Es gibt diverse Stellen, wo Sie sich hinwenden können. Oder kontaktieren Sie uns, wir beraten Sie gerne, welche Fachstelle in Ihrer Region die richtige ist. Sobald Sie befürchten, das Kindswohl sei gefährdet, empfehlen wir Ihnen, sich an die lokale Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) zu wenden.